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Giftköder |
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Wohl kaum ein Thema ist so emotional und zugleich widerlich und abstoßend, wie das über Giftköder. |
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Strafgesetzbuch §211 Mord
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(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, ..... oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln ..... ..... tötet. |
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Dieser hinterhältige, feige und vorsätzliche Mord bzw. Mordversuch an einem Lebewesen wird durch das Gesetz hart bestraft. |
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Tierschutzgesetz §17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1) ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2) einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. |
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Tierschutzgesetz §18
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1) einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, ..... 5) entgegen § 4 Abs. 1 ein Wirbeltier tötet, ..... (4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 3 Buchstabe a, Nr. 4 bis 9, 11, 12, 17, 20, 22 und 25, des Absatzes 2 sowie des Absatzes 3 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 2 Buchstabe a mit einer Geldbuße bis zu 25.000 (fünfundzwanzigtausend) Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 5.000 (fünftausend) Euro geahndet werden. |
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Hilfe:
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Hinweise auf gefährdete Gebiete, in denen Giftköder ausgelegt sind, finden Sie im Internet. Entsprechende APPs werden auch für das Smartphone angeboten: |
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