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Hundesteuer


Immer wieder taucht die Frage nach dem Sinn und Zweck der Hundesteuer auf.

Die Hundesteuer ist eine sogenannte Gemeindesteuer, also eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung durch die Gemeinde zugrunde liegt. Sie soll mithelfen, alle öffentlichen Aufgaben von Gemeinden und Kommunen mitzufinanzieren.

Dabei ist die Hundesteuer in der Regel für gefährlich geltende und eingestufte Hunderassen höher angesetzt als für andere Hunderassen. Über den Nutzen dieser unterschiedlichen Besteuerung darf diskutiert und gestritten werden.

Tatsache ist, daß die Städte und Gemeinden für diese zwangsweise erhobenen Abgaben keine Gegenleistung erbringen müssen. Und genau darin liegt das Problem.
Die Städte und Gemeinden sind nicht dazu verpflichtet, die eigenen beschlossenen Auflagen, Verordnungen und Vorschriften für Hundebesitzer zu kontrollieren und gegebenenfalls Verstöße dagegen zu ahnden.

Aber gerade im Sinne des Allgemeinwohl und der Aufrechterhaltung und des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist eine Stadt dazu verpflichtet, die selbst verordnete Anleinpflicht für Hunde zu kontrollieren. Denn ein außer Kontrolle geratener, nicht angeleinter Hund kann zu einer erheblichen Gefahr für die Allgemeinheit und die Gesundheit von Mensch und Tier werden.

Die Frage sei erlaubt, ob die Hundesteuer nicht doch nur ein willkommenes Instrument ist, um die leeren Kassen von Städten und Gemeinden ohne großen Aufwand ein wenig aufzufüllen.

Weiter Informationen erhalten Sie auch unter folgendem Link bei Wikipedia:
Wikipedia/Hundesteuer

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