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Hundewiese Landau


Die Diskussion in Landau über die Anleinpflicht und dessen Auswirkungen auf Hund, Halter und deren Umgebung verdeutlicht, daß hier eine Möglichkeit fehlt, seinen Vierbeiner freien Auslauf bieten zu können.

Wir setzen uns für die Anleinpflicht von Hunden in der Innenstadt sowie in bewohnten Gebieten ein. Genauso setzen wir uns aber auch für die Möglichkeit des freien Auslaufs eines Hundes ein. Dazu kann jeder Hundehalter die vielfältigen Möglichkeiten außerhalb Landaus nutzen, wie z.B. Weinberge oder Wiesen und Wälder (jedoch nicht das Fort innerhalb Landaus).

Um es den Haltern aber auch ermöglichen zu können, ihrem Hund freien Auslauf zu bieten, ist eine eingegrenzte Hundewiese wichtig, die in annehmbarer Reichweite zur Verfügung steht. Es soll ein angemessener Ausgleich für die Leinenpflicht in bewohnten Gebieten geschaffen und Kontakt zu Artgenossen ermöglicht werden.

Es müssen aber vorab eindeutig die rechtlichen Grundlagen geklärt werden für den Fall, daß es zu Konflikten unter den Hunden kommt, die zu Verletzungen führen. Denn nicht immer kommt es auf Hundewiesen mit freiem Auslauf zu sozialen Kontakten und so manch ein Hundebesitzer sieht eine Hundewiese als Möglichkeit an, seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommen zu müssen. Freier Auslauf auf einer eingegrenzten Wiese entbindet nicht von der Verpflichtung, seinen Hund unter Kontrolle zu halten.

Auch darf eine solche Auslauffläche nicht nur als große Hundetoilette betrachtet werden, wo ein Hundehalter von seiner Verpflichtung zur Beseitigung der Hinterlassenschaften seines Tieres befreit ist.

Jede Meinung, Anregung und Unterstützung ist willkommen und erwünscht, denn nur bei einer breiten Zustimmung von allen Beteiligten ist die Chance gegeben, eine solche Fläche in Landau zu bekommen. Entsprechende Schreiben gingen bereits an den Oberbürgermeister Schlimmer.

Der inhaltliche Wert der Antwort fiel leider sehr enttäuschend aus!

Die Antwort von Herrn Bürgermeister Hirsch zeigt uns leider, daß unser Brief nur sehr oberflächlich zur Kenntnis genommen wurde und offensichtlich die Bereitschaft nur sehr eingeschränkt vorhanden ist, sich dem Anliegen von Bürgern der Stadt Landau zu öffnen und sich damit zu befassen.

Anders können wir uns leider nicht erklären, daß in der Antwort nochmals auf einen vorangegangenen Brief von Herrn Oberbürgermeister Schlimmer verweisen wird mit "der Kollision unterschiedlicher Interessenlagen" und "der personellen Probleme", obwohl wir dazu bereits ausgiebig Stellung genommen und mehrere Vorschläge unterbreitet hatten, die aber offensichtlich komplett ignoriert worden sind.

18.12.2013

Wie leider nicht anders zu erwarten war, ist die Stadt Landau "nach eingehender Beratung zum Ergebnis gekommen, einen innerstädtischen Hundeplatz nicht realisieren zu können".

Dies mit der Begründung, daß Hundebesitzer sowieso ihren PKW benutzen müßten und dann auch gleich in den Außenbereich fahren könnten, wo die Hunde frei laufen dürften.

Nun, in der Schule früher hätte man gesagt, "Thema verfehlt, setzen 6!"
Irgendwie hat die Stadt Landau nicht verstanden (oder will es nicht verstehen), um was es eigentlich geht. Hier geht es nicht darum, ob ein PKW benutzt werden muß oder nicht, sondern darum, die Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen, die von freilaufenden Hunden gefährdet werden kann.

Aber ganz offensichtlich spielt die Gesundheit in den Überlegungen der Stadt Landau keine Rolle. Zum einen wird die selbst ins Leben gerufene Gefahrenabwehrverordnung nur sehr mangelhaft vom Ordnungsamt kontrolliert und zum anderen haben diese "eingehenden Beratungen" im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2014 stattgefunden, was die Vermutung sehr nahe legt, daß es schlichtweg eine Kostenfrage ist.

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