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News & Nachrichten / Hundeattacke aktuell

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http://news.feed-reader.net/144646-hundeattacke.html

31.05.2017

Hund (Kangal) beißt 72-jährige Seniorin tot!

Ein Kangal ist auf dem Gehweg auf eine 72-jährige Frau losgegangen und hat sie am Hals und Kopf so schwer verletzt, daß sie an diesen Verletzungen verstorben ist.

Die herbeigerufenen Rettungskräfte konnten zunächst nicht eingreifen, da die Gefahr zu groß war, selbst verletzt zu werden. Sie konnten nur untätig zusehen, wie der aggressive Hund über die Seniorin herfiel. Als der Hund von der Frau abließ, war es schon zu spät.

Die Polizei hat diesen und noch 2 weitere aggressive Hunde auf dem Gelände der Halterin erschossen. Gegen die Halterin und deren Ehemann wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Ihnen drohen eine Anklage und möglicherweise auch eine Haftstrafe.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://news.feed-reader.net/144646-hundeattacke.html

Kommentar:

Was muß eigentlich noch passieren, bis unsere Politik reagiert?
Oder sind mittlerweile tote Menschen normal und werden als Kollateralschaden angesehen?

Wir können nur hoffen, daß die Halterin ins Gefängnis geht und nie wieder dort heraus kommt!

09.05.2016

Haftstrafe wegen lebensgefährlichen Verletzungen durch Rottweiler

Eine Halterin wurde zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, da sie Ihren Rottweiler "Pascha" ohne Leine laufen lies und dieser ein 2-jähriges Mädchen lebensgefährlich verletzt hatte. Die Frau, die den Hund ausgeführt hatte, bekam 12 Monate Haft auf Bewährung. Zudem müssen bei Frauen 500 bzw. 300 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

Damit übersteigt das Gericht sogar den Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Ob dies das betreffende Kind und dessen Eltern trösten kann, bleibt fraglich.

Es war der 06. Juli 2015, als das Tier "wie im Blutrausch" gewesen war und sich in das kleine Mädchen regelrecht verbissen und ihr fast die komplette Kopfhaut abgerissen hatte. Der Vater hatte zwar noch versucht, mit dem Tier zu kämpfen, was bei einem Rottweiler aber unmöglich ist. Das schwer verletzte Mädchen mußte bisher schon 27x operiert werden!

Selbst die Richterin am Duisburger Amtsgericht war fassunglos ob der Gedankenlosigkeit und Gleichgültigkeit der beiden Frauen, die diesen Rottweiler ohne Leine laufen liesen, zumal gerade dieser Hund in der Vergangenheit schon öfters auffällig war und weitere Kinder angefallen hatte. Wegen dieser älteren Vorfälle ist eine weitere Klage am Laufen. Der Hund wurde mittlerweile eingeschläfert.

Den beiden Frauen droht eine Verurteilung wegen fahrlässiger und schwerer Körperverletzung.

Kommentar:

Wer hier jetzt noch nicht verstanden hat, warum Hunde angeleint werden müssen und möglicherweise sogar den beiden Frauen noch Recht gibt, gehört umgehend mit vor Gericht gestellt!

Tatsächlich hatten diese beiden wahnsinnigen Frauen auch noch überlegt, ob sie gegen dieses Urteil in Berufung gehen wollen, da es ihnen zu hoch erschien. Sie hatten lediglich mit Geldstrafen gerechnet. Als ob Geldstrafen eine angemessene Strafe für die lebenslang ruinierte Gesundheit des Kindes sein könnten.

Es bleibt nur zu hoffen, daß diese beiden irren Frauen tatsächlich wegen fahrlässiger und schwerer Körperverletzung im noch offenen Verfahren verurteilt werden und diese Strafe dann auch tatsächlich im Knast absitzen müssen.

Es gibt schon einige Gerichtsurteile, bei denen solche Hundehalter zu Haftstrafen verurteilt wurden.

Wir sind sprachlos, daß so etwas überhaupt in Deutschland passieren kann und mehr gibt es hier auch nicht zu sagen.

19.10.2015

Polizistin wird von einem Rottweiler schwer verletzt

Bei einer Kontrolle in Freisbach (Kreis Germersheim) auf einem frei zugänglichen Grundstück wurde eine Polizeibeamtin von einem ausgewachsenen Rottweiler angegriffen und am Arm schwer verletzt. Das Tier mußte erschossen werden, um der Polizisten nicht noch weitere Verletzungen zu zufügen.

Die Beamtin mußte noch am gleichen Abend in einer Klinik operiert werden.

Im Nachhinein stellte sich heraus, daß es nicht das erste Mal war, wo dieser Rottweiler zugebissen hat. Nach einer früheren Beißattacke war das Tier von Sachverständigen geprüft und mit Auflagen bei der Haltung belegt worden.


Kommentar:

Hier stellt sich die Frage, warum ein so auffälliger Hund frei herumlaufen kann, der schon in der Vergangenheit zugebissen hat und eigentlich nur unter Auflagen gehalten werden durfte.

Dies läßt sich nur damit erklären, daß der Halter seinen Hund nicht im Geringsten unter Kontrolle hat und es ihm ganz offensichtlich nicht stört, ob andere Menschen verletzt werden.

Es bleibt nur zu hoffen, daß solch einem verantwortungslosen Menschen zukünftig die Erlaubnis verweigert wird, jemals wieder einen Hund halten zu dürfen.

Auch wir mußten leider die gleiche Erfahrung nach einer Hundeattacke auf uns und unsere kleinen Chihuahuas machen. Auch diesem angreifenden Hund und dessen Halter wurden strenge Auflagen erteilt, die gänzlich ignoriert wurden. Auch diesen nicht kontrollierbaren Hund ließ der Halter später in aller Öffentlichkeit und im bewohnten Gebiet frei ohne Leine und ohne Maulkorb laufen.

Mehr Informationen hierzu können Sie unter "eigene Erfahrungen" nachlesen.

Juni 2015

Ärger mit Hundekot -> DNA-Analysen sollen Abhilfe schaffen

London will dieses Problem nun angehen und eine Datenbank mit Hunde-DNA anlegen, um den vom Besitzer nicht entsorgten Hundekot identifizieren zu können. Hundehalter, die so erwischt werden, droht eine hohe Geldbuße von umgerechnet bis zu 110 EUR. Neapel hat dies bereits erfolgreich eingeführt.

Auch in Deutschland überlegen bereits viele Städte und Gemeinden einen ähnlichen Weg, um diesem eigentlich überflüssigen Problem Herr zu werden.

Kommentar:

Auch bei beim Thema Beseitigung der Hinterlassenschaften seines Hundes zeigt sich die Eigensinnigkeit und Sturheit so vieler Hundebesitzer. Was eigentlich selbstverständlich ist, wird von vielen Hundehaltern komplett ignoriert.

Viele vernünftige Hundebesitzer finden dieses Vorhaben gut und würden sich sogar freiwillig daran beteiligen. So manch ignorante Hundehalter dagegen finden diese Idee natürlich vollkommen überflüssig. Klar, sie müßten sich ja dann bemühen und an die allgemeinen Regeln des Anstandes halten und könnten ihren eigenen Ego-Trip nicht weiter fortsetzen. Aber diesen Menschen ist es offensichtlich vollkommen egal, wenn sich ihre Mitmenschen im Sommer in einem Park auf der Wiese sonnen wollen, ohne sich in Hundekot zu legen. Oder wenn ein Kind im öffentlichen Spielplatz im Sandkasten auch ohne Hunde-Hinterlassenschaften spielen möchte. Von den Gärtnern ganz zu schweigen, die solche öffentlichen Anlagen pflegen.

11.06.2015

Nena darf Ihren Hund wegen Verstöße gegen das Hamburger Hundegesetz nicht mehr ausführen

Auch das Hamburger Hundegesetz sieht in §7 und §8 vor, daß Hunde so zu führen sind, daß kein Lebewesen oder eine Sache gefährdet werden und daß Hunde außerhalb des eigenen Besitzes generell an der Leine zu führen sind.

Dagegen hat Sängerin Nena während des Joggens verstoßen und Ihren Hund frei ohne Leine laufen lassen. Zwei Verfahren wegen Jagdwilderei wurden jedoch aufgrund mangelnder Beweise eingestellt. Nena´s Dobermann-Hündin "Ella" soll dabei ein Reh angefallen und gerissen haben.

Trotz der Einstellung der Verfahren bleibt das Verbot bestehen, daß Nena zukünftig Ihren Hund nicht mehr selbst ausführen darf. Es sei denn, sie holt sich professionelle Hilfe bei einem Hundetrainer oder besucht eine Hundeschule.

Kommentar:

Auch sogenannte "Promis" haben keinen Sonderstatus und auch sie müssen sich Regeln unterwerfen. Tun sie dies nicht, müssen auch sie mit Konsequenzen rechnen, da hilft auch der vermeintlich "berühmte Name" nicht weiter.

Interessant dabei ist auch §9 des Hamburger Hundegesetzes, der eine mögliche Befreiung von der Anleinpflicht vorsieht, sofern ein Halter den professionellen Umgang mit seinem Vierbeiner gelernt hat und dies nachweisen kann. Dabei sind nicht die Selbst-Lehrgänge von Möchtegern-Experten gemeint, sondern eine Gehorsamsprüfung bei "sachverständigen Personen oder Einrichtungen", wie z.B. einer Hundeschule.

So wie es Nena mit Sicherheit gut tut, eine vernünftige Hundeerziehung zu lernen, würde es vielen anderen Hundebesitzen und selbst ernannten Hundeexperten ebenso gut stehen, sich von richtigen Experten den korrekten Umgang mit Hunden zeigen zu lassen.

25.11.2014

Mammelzen (Westerwald) -> Ohr abgebissen: 6-jähriges Kind schwer verletzt

Und wieder ist es passiert!
Und wieder hat es ein Kind getroffen!

Einem 6-jährigen Kind wurde durch einem außer Kontrolle geratenen Hund schwere Verletzungen am Kopf und im Gesicht zugefügt und ein Ohr abgebissen.

Offensichtlich war das auffällige Verhalten des Tieres schon lange Zeit erkennbar und wurde auch dem Ordnungsamt gemeldet. Und auch hier hielt es das Ordnungsamt nicht für nötig, dem Hinweis nachzugehen und die Angelegenheit zu prüfen.

Jetzt wurde gegen die Halterin ein Strafverfahren eingeleitet und dem Hund eine Maulkorbpflicht auferlegt.

Kommentar:

Auch in diesem Fall hat das zuständige Ordnungsamt berechtigte Hinweise ignoriert und ist seinen Verpflichtungen zum Schutze der Bürger nicht nachgekommen.

Jetzt, nachdem erst wieder etwas passieren mußte, wird das Ordnungsamt aktiv und verhängt eine Maulkorbpflicht. Für das schwer verletzte Kind jedoch kommt diese Maßnahme zu spät.

Es ist erschreckend, wie lapidar und teilweise auch ignorant Ordnungsämter mit der konstant präsenten Gefahr durch nicht kontrollierbare Hunde umgehen und dies auch noch verharmlosen. Das zuständige Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen war zu einer Stellungnahme gegenüber dem Radiosender RPR1 nicht bereit (warum wohl?).

Und selbst nachdem so etwas Schlimmes passiert ist, gibt es doch tatsächlich noch Menschen, wie z.B. eine direkte Nachbarin, die diesen Vorfall versuchen zu verteidigen und herunter spielen. Es wäre interessant zu hören, welchen Standpunkt diese Nachbarin vertreten würde, wenn es sie selbst betroffen hätte.

23.09.2014

Polizei erschießt zwei freilaufende Kampfhunde in der Fußgängerzone von Rüsselsheim

In der Fußgängerzone von Rüsselsheim wurden 2 agressive American Staffordshire Terrier von der Polizei erschossen, die zuvor frei herumgelaufen sind und dabei zwei Männer verletzt hatten.

Passanten hatten die Polizei informiert, daß die beiden Hunde frei herumlaufen. Versuche, die beiden Tiere einzufangen schlugen fehl, wobei es zu den Verletzungen kam. Daraufhin wurden sie von der Polizei erschossen.

Der unglaubliche und irrwitzige Kommentar des Halters Osman S.: "Die wollten nur spielen!".

Kommentar:

Soweit die Fakten.
Was aber das Schlimme bei diesem Vorgang ist, ist das, was daraus entstanden ist.

Im Internet wird teils massiv Front gegen die Beamten gemacht, die nur Ihre Pflicht erledigt haben, die öffentliche Ordnung und den Schutz von Menschen aufrecht zu erhalten. Es wurde sogar eine Online-Petition ins Leben gerufen, in der Ermittlungen gefordert werden, gegen die „schießwütigen Polizeibeamten in Rüsselsheim“.

Uns fehlen einfach nur die Worte, wie primitiv und dumm die Reaktionen von Menschen ausfallen, die ganz offensichtlich nicht die geringste Ahnung davon haben, was solche Hunde anrichten können.

Wir wünschen niemandem etwas Schlechtes, aber all diesen Menschen fehlt die Erfahrung und das Verständnis für diejenigen, die bereits Opfer von Hundeattacken geworden sind. Und hoffentlich kommen diese Menschen nie in die Situtation, von Hunden angefallen und verletzt zu werden, die frei herumlaufen und nicht mehr kontrollierbar sind. Wenn dem so wäre, würden all diese Menschen mit Sicherheit ein komplett anderes Denken an den Tag legen.

Die betroffenen Beamte wurden im Internet übelst beleidigt bis hin zu Morddrohungen. Das soziale Niveau auf unterster Schublade derjenigen Menschen, die diese Beleidigungen und Drohungen aussprechen, sind indiskutabel und bedürfen keines weiteren Kommentars.

Wir selbst sind Opfer einer Hundeattacke geworden und wissen, wovon wir sprechen. Unseren Vorfall können Sie unter "eigene Erfahrungen" nachlesen.

Die Polizei-Beamten haben in diesem Fall vollkommen korrekt gehandelt!

Es tut uns unendlich Leid für die beiden betroffenen Hunde, die absolut nichts für diese Situation können. Einzig und alleine verantworlich ist der Halter. Und genau dieser muß hier zur Verantwortung und Rechenschaft gezogen werden. Alleine aufgrund dessen Aussage, "die wollten nur spielen", muß dem Halter jegliche Berechtigung zur Haltung solcher Hunde entzogen werden!

Die Frage bleibt offen, warum diese Hunde ohne Leine in der Fußgängerzone von Rüsselsheim unterwegs waren, obwohl hier eine gesetzlich geregelte Anleinpflich besteht. Auch dieser Hundehalter meint offensichtlich, sich über bestehende gesetzliche Regelungen eigenmächtig hinwegsetzen zu können.

Die entsprechende gesetzliche Grundlage der Stadt Rüsselsheim finden sie hier:

19.12.2013

Neues Hundegesetz in Berlin

Problem-Thema "Hund in der Stadt" - Berlin folgt "Bello-Dialog"

Auch in Berlin soll es ab 2015 ein neues Hundegesetz geben, nachdem eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde eingeführt wird. Demnach muß jeder Hunde außerhalb von Privatgrundstücken und ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten bzw. Hundegärten zwingend an die Leine genommen werden.

Von der Leinenpflicht befreit kann jeder werden, der einen Hundeführerschein (in Berlin "Sachkundennachweis" genannt) vorweisen kann. Dieser Hundeführerschein ist freiwillig, muß aber immer mit sich geführt werden, wenn er gemacht wurde. Bestandteil des Hundeführerscheins ist eine theoretische und eine praktische Prüfung.

Gefährliche Hunde, die bereits gebissen haben, bekommen einen Mikrochip und Hundehalter, die schon kriminell auffällig geworden sind, dürfen gar keine gefährlichen Hunde mehr halten.

Kommentar:

Eine weitere große Stadt, die wie das Land Niedersachsen erkannt hat, daß die von freilaufenden Hunden ausgehende Gefahr eingedämmt werden muß.

Ein sehr hervorzuhebender Ansatz ist die Tatsache, daß man Hundehaltern entgegenkommen will, die ihre fachliche Qualifikation durch einen Hundeführerschein nachweisen können, da diese Qualifikation unter professioneller Anleitung eines Hundetrainers in einer Hundeschule erworben wird.
Selbsternannte "Hundeexperten", die durch "Eigenstudium" im Internet oder durch Bücher ihr zumeist falsches Wissen erworben haben wollen (wenn überhaupt), gehen zum Glück leer aus und müssen ihre Hunde weiterhin an der Leine führen.

Leider gibt es auch hier wieder viele Unverbesserliche, die dieses Hundegesetz kritisieren und boykottieren wollen und somit einmal mehr das Wohl eines Tieres über das Wohl eines Menschen stellen. Zudem darf stark bezweifelt werden, ob es dem Wohl des Tieres dient, es in einer so großen, belebten und turbulenten Stadt wie Berlin frei laufen zu lassen.

Es bleibt auch hier nur zu hoffen, daß die Stadt Berlin diesen absolut richten Schritt auch konsequent umsetzt und kontrolliert.

28.08.2013

Sänger "Der Graf" von der Band "Unheilig" von Hund gebissen

Ein weiteres, diesmal prominentes Opfer einer Hundeattacke ist "Der Graf", Sänger der Band "Unheilig".

"Der Graf" erlitt dabei am 28.08.2013 Bisswunden an den Händen und im Gesicht, wobei sich die Wunden an den Händen entzündeten und die Gefahr einer Blutvergiftung bestand. Nur mit Glück wird er keine schwerwiegenden Folgeschäden davon tragen. Jedoch mußte er und seine Band "Unheilig" zwei geplante Konzerte absagen, um weiteren Entzündungen vorzubeugen und um keine unnötigen gesundheitlichen Risiken einzugehen.

Kommentar:

Wieder ein negatives und für "Den Graf" schmerzhaftes Beispiel, wie "toll" ein Hundehalter seinen Vierbeiner im Griff hatte, der doch angeblich nichts macht.

01.07.2013

Neues Hundegesetz in Niedersachsen

Mit Wirkung zum 01.07.2013 tritt in Niedersachsen ein neues Hundegesetz in Kraft, wonach Hundebesitzer ihre Vierbeiner in einem zentralen Register anmelden und sich selbst auf ihre Tauglichkeit prüfen lassen müssen. Ausgenommen von der Tauglichkeitsprüfung sind Hundehalter, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten haben.

Das Gesetz soll für mehr Sicherheit sorgen und vorbeugen, daß die Tiere im Besitz von unverantwortlichen und überforderten Besitzern zu gefährlichen Waffen werden.

Kommentar:

Endlich ein Bundesland, welches verstanden hat, worum es geht und die richtige Richtung weist!
Hoffentlich werden viel weitere Bundesländer so schnell wie möglich diesem Beispiel folgen und ähnliche Gesetze erlassen und diese dann auch konsequent einhalten und regelmäßig kontrollieren.

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