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Landau/Pfalz



Stadt Landau in der Pfalz

Aufgrund vermehrter Beschwerden von Bürgern ist in der Stadt Landau/Pfalz eine Diskussion über die Anleinpflicht für Hunde entstanden, die sich in vielen Zeitungsartikeln und Leserbriefen mit teils haarsträubenden Argumenten widerspiegelt.

Das Aufkommen dieser Diskussion "dafür" oder "dagegen" zeigt, daß jede einzelne Beschwerde einen Prozeß in Gang bringen kann, der vielleicht Veränderungen mit sich bringen wird. Jeder kann etwas dazu beitragen, die Situation in seiner Stadt zu verbessern!

07.10.2017

Und wieder ist es passiert !!

Der Vorfall ereignete sich am Samstag, 07.10.2017 gegen 17 Uhr.

Eine 80-jährige Rentnerin wurde bei einem Spaziergang von einem Schäferhund angefallen, der sie in den Ellenbogen biß. Die Seniorin stürzte, schlug mit dem Gesicht auf den Boden auf und verletzte sich so schwer, daß sie ins Krankenhaus gebracht werden mußte.

All dies geschah, obwohl der Hund von seinem Besitzer angeleint war. Gegen den Besitzer wurde Anzeige erstattet.

Kommentar:

In diesem Fall hatte der Halter zwar seine beiden Hunde angeleint, jedoch war er ganz offensichtlich hoffnunglos überfordert, seine beiden Schäferhunde im Griff zu halten.

Solchen verantwortungslosen Menschen gehören umgehend die Hunde weggenommen und auch die Erlaubnis, jemals wieder welche zu halten.

Wir wünschen der Senioren alles erdenklich Gute und gute Besserung.

Juni 2017

Kommentar:

Über die Jahre konnten wir uns ein Bild über das Verhalten und Gebaren von Hundebesitzern und Nicht-Hundebesitzern machen. Leider kommen wir im Resümee bei beiden zu keinem positiven Ergebnis.

Es wurde im Artikel erwähnt, daß das Zusammenleben von Haustieren und Mitmenschen nicht immer problemfrei und reibungslos funktioniert.

Ein harmonischen Miteinander wäre so einfach zu erreichen, wenn jeder nur ein wenig Rücksicht, Verständnis, Verantwortungsbewußtsein und soziales Verhalten an den Tag legen würde. Vier doch so einfache und selbstverständliche Worte, die leider in der heutigen Gesellschaft eine unüberwindbare Hürde für Menschen zu sein scheinen.

Viele überschätzen sich selbst und sind der Meinung, sie kennen ihr Tier. Dabei ist unserer Erfahrung nach der geringste Anteil von Hundebesitzern im Stande, ihren Hund zu lesen, geschweige denn, zu verstehen. Also ist die Leinenplicht in bewohnten Gebieten der Stadt Landau nur zu begrüßen.

Für uns ist es eine enorme Erleichterung, ein etwas sichereres und entspannteres Spazieren gehen erleben zu können, wenn wir mit unseren Hunden in der Stadt oder in den Parks unterwegs sind. Wir möchten nicht noch einmal in die Situation gelangen ("eigene Erfahrungen"), von einem frei laufenden Hund angegriffen zu werden, deren Herrchen nicht in der Lage ist, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen, da andere Dinge wichtiger und interessanter sind, als seinen Pflichten gegenüber seinem Hund nachzukommen.

Natürlich ist ein entspanntes ausgelassenes Herumtoben für die Hunde auch ohne Leine sehr wichtig. Wir fahren alle zwei Tage weit ins Feld hinaus um sie unbeschwert rennen und toben zu lassen. Dies ist natürlich mit Aufwand verbunden. Fakt ist aber, daß viele Hundebesitzer zu bequem sind, diesen Aufwand zu betreiben. Warum wegfahren, wenn doch der Park direkt oder in unmittelbarer Nähe liegt, um die geliebten Vierbeiner frei rennen zu lassen.

Diese uneinsichtigen Hundehalter versuchen ihr Verhalten damit zu rechtfertigen, daß der Hund soziale Kontakte braucht. Dabei ist er aber selbst nicht in der Lage, seiner eigenen sozialen Verpflichtung gegenüber seinen Mitmenschen im unmittelbaren Umfeld nachzukommen und sich an Regeln zu halten. Es gibt eine Vielzahl von Menschen, die schlichtweg Angst vor Hunden haben. Diese haben unserer Ansicht nach ein Recht auf Rücksichtnahme.

Was die Tretmienen betrifft, ist dies für uns ein unfaßbares Verhalten von den Hundehaltern, welches unserer Meinung nach mit hohen Bußgeldern geahndet werden sollte.

Die Kosten für Kotbeutel bewegen sich im Cent-Bereich. Wer sich einen Hund leisten kann, sollte sehr wohl in der Lage sein, für die Kosten der Beutel aufzukommen. Wir denken, daß das Problem nicht die fehlenden Kotbeutelspender sind, sondern liegt bei fehlenden Mülleimern. In Landau sind nur die Parks gut ausgestattet, aber in den restlichen Gebieten findet man wahrscheinlich eher ein Goldstück, als einen Mülleimer. In den angrenzenden Dörfern ist es noch schlimmer.


Unser Fazit für das Thema Landau und seine Hunde:

Hundebesitzer, nehmt Rücksicht auf euer Umfeld. Haltet euch an die Regeln. Es sind nur deren zwei.

1) Hunde in Wohngebieten und Parks anleinen. Zum Freilaufen mit Lieblingen ins Feld fahren, solange die Stadt Landau keine Freilauffläche schafft.
2) Kot entfernen.

Für Nicht-Hundebesitzer gibt es eigentlich nur eine Regel. Nicht alle Hundebesitzer über einen Kamm scheren. Erst pöbeln und motzen, wenn er die Hinterlassenschaften nicht wegräumt und nicht schon von vorne herein beschimpfen, nur weil er einen Hund besitzt.

Was die Stadt Landau betrifft, sind wir in erster Linie erst einmal erleichtert, daß die Gefahrenabwehrverordnung, die seit 12.05.1999 (Anleinpflicht) besteht, in Form von strengeren Kontrollen endlich umgesetzt worden zu sein scheint. Nach dem Angriff auf uns am 09.03.2013 haben wir uns sehr stark dafür eingesetzt, da kaum ein Tag verging, an dem uns ständig nicht angeleinte Hunde begegneten. Die Herrchen bzw. Frauchen waren teilweise gar nicht in Sichtweite, teilweise noch nicht einmal anwesend.

Offensichtlich kursiert bei einigen Hundehaltern die Meinung, eine artgerechte Hundehaltung sein nur dann möglich, wenn sein Hund überall frei laufen darf. Eine Leine sei doch eine „Zumutung“ für ihren Hund.

All denen sei gesagt, eine artgerechte Haltung hängt von vielen anderen Dingen ab, aber nicht von der Möglichkeit, seinen Hund in bewohnten Gebieten oder Parks frei rennen zu lassen. Eine artgerechte Haltung fängt beim Hundehalter selbst an, der z.B. einmal eine Hundeschule besuchen sollte, um den richtigen Umgang mit dem Hund zu erlernen.

Die Stadt Landau könnte aber diesen Punkt einfach aus dem Weg räumen, wenn sie ihren Bürgern ein offenes Ohr schenke würde, um auch einmal ein weniger prestigeträchtiges Projekt zu realisieren, wie z.B. eine Hundewiese. Offensichtlich ist die Begehrlichkeit dafür sehr hoch.

Juni 2015

Im Juni wurde von der Stadt Landau an alle Haushalte ein Schreiben versendet, in dem darauf hingewiesen wird, daß das Halten eines Hundes angemeldet werden muß und somit steuerpflichtig ist. Die Vermutung läge nahe, daß nicht alle Hunde in Landau angemeldet seien.

Kommentar:

Was eigentlich selbstverständlich klingt, ist offenbar in der Realität nicht für jeden Hundehalter eine Selbstverständlichkeit.

Es ist doch mittlerweile allgemein bekannt, daß für das Halten eines Hundes eine Hundesteuer entrichtet werden muß, obgleich sich über den Sinn oder Unsinn einer solchen Steuer streiten läßt.

Aber ebenso wie einige Hundehalter diese Tatsache ignorieren, genauso wird auch die Verpflichtung zum Führen eines Hundes an der Leine ignoriert. Es bliebe nur zu hoffen, daß die Stadt Landau auch die Anleinpflicht (gemäß ihrer eigenen Gefahrenabwehrverordnung) ebenso konsquent kontrollieren würde, wie das Nachhalten bei der Hundesteuer.

Diese ignoranten Halter bringen leider die vernünftigen Hundehalter in Verruf!

27.02.2015

Auch unser eigener Leserbrief wurde in der Zeitung "Die Rheinpfalz" veröffentlicht und gibt Statements zu den Leserbriefen vom 11.02.2015 (siehe unten).

Kommentar:

WOW - jetzt gibt es unter den "Möchtegern-Experten" bei den Hundehaltern sogar schon selbsternannte Richter, die meinen das juristische Wissen zu haben, um eigenständig Verordnungen von Stadtverwaltungen für ungültig erklären zu können.

Aber offensichtlich fehlt ihm das Wissen, daß in der jetzt neu verfaßten Gefahrenabwehrverordnung nur diejenigen Hundehalter angesprochen werden, die ihre Hunde nicht unter Kontrolle haben und daß ausgebildete Rettungshunde und Begleithunde sowieso einen Sonderstatus genießen.

Dieser "Möchtegern-Richter" versucht lediglich sein eigenes Ego und sein eigenmächtiges Handeln zu rechtfertigen. Wahrscheinlich glaubt er sogar wirklich an das, was er hier von sich gegeben hat.

18.02.2015

Und ein weiteres Mal reagiert die Stadt Landau in der Zeitung "Die Rheinpfalz" mit einer Stellungnahme zur "Anleinpflicht außerhalb bebauter Ortslagen", da es immer noch Hundehalter gibt, die es einfach nicht verstanden haben oder auch nicht verstehen wollen.

Kommentar:

Zum Glück gibt es auch Menschen, die sehr wohl das Anliegen der Stadt und den Sinn einer solchen Verordnung begreifen, wie es die weiteren Leserbriefe in der Zeitung "Die Rheinpfalz" vom 18.02.2015 eindrucksvoll zeigen, auch wenn sich so manch ein armer Hundehalter völlig diskriminiert fühlt.

12.02.2015

Nun reagiert auch die Stadtverwaltung Landau auf ihrer Webseite auf die teils doch haarsträubenden Kommentare in den Leserbriefen bezüglich der "Anleinpflicht außerhalb bebauter Ortslagen".

Kommentar:

Vollkommen zurecht wird darauf hingewiesen, daß offensichtlich viele dieser Kommentatoren die neue Verordnung nicht richtig gelesen haben. Verantwortungsvolle Hundehalter haben durch diese neue Verordnung keinerlei Beeinträchtigungen, da sie sich sowieso an bestehende Regeln halten.

Nur diejenigen, die egoistisch ihre eigenen Regeln aufstellen und verfolgen, und denen ihre Umwelt vollkommen egal ist, diese Personen schreien jetzt natürlich auf und fühlen sich in ihrem überzogenen Ego verletzt. Und genau auf diese Personen ist die neue Verordnung gerichtet, um deren unverantwortliches Verhalten endlich ahnden zu können.

11.02.2015

Kommentar:

Getroffene Hunde(-Halter) bellen

Die Leserbriefe in der Rheinpfalz vom 11.02. bezüglich der ab 01. März geltenden neuen Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Landau mit erweiterter Leinenpflicht für Hunde zeigen doch wieder einmal mehr, daß diejenigen, die glauben mitdiskutieren zu müssen, leider sehr wenig Ahnung davon haben, worüber sie eigentlich diskutieren.

Angefangen davon, daß die Hundesteuer für einen Hundepark genutzt werden solle, obwohl die Hundesteuer eine sogenannte Gemeindesteuer und somit nicht zweckgebunden ist. Die Stadt Landau ist somit nicht verpflichtet, eine Gegenleistung zu erbringen.

Weiter geht es mit einer Aussage, daß doch alle Hundebesitzer vernünftig und nur auf das Wohl der Umgebung bedacht seien. Schön, wenn es so wäre. Die Realität sieht aber leider anders aus. Viel zu viele Hundehalter sind rein egoistisch unterwegs und denken nicht am Geringsten an ihr Umfeld. Wir selbst sind Opfer einer Hundeattacke geworden. Unsere Hündin und wir selbst wurden teils schwer verletzt. Der angreifende Hund wurde einer Prüfung durch die polizeiliche Hundestaffel unterzogen und hat seitdem die Auflage eines permanenten Leinen- und Maulkorbzwangs. Und gerade dieser, doch so „verantwortungsvolle“ Hundehalter läßt nach wie vor seinen gefährlichen Hund frei ohne Leine und ohne Maulkorb herumlaufen. Anordnungen und seine Umwelt sind ihm dabei vollkommen egal und er nimmt billigend in Kauf, daß wieder jemand verletzt werden kann. Jeder, der jetzt behauptet, dies sei ein Einzelfall, lebt vollkommen an der Realität vorbei. Soviel zum Thema Vernunft bei Hundebesitzern. Das Wohl von Menschen und Tieren läßt sich auch nicht damit aufrechnen, wieviel Geld an Hundesteuer der Stadt verloren gehen könnte.

Nun ja, und dann das Statement, daß ein „höherstehendes Gesetz“ eine artgerechte Hundehaltung davon abhängig mache, daß ein Hund auch ohne Leine laufen darf. Hierzu kann man diesen Gläubigen nur anraten, eine Hundeschule auch einmal von innen zu besuchen. Vielleicht lernen sie dann auf irdische Art und Weise, was eine artgerechte und verantwortungsbewußte Hundehaltung bedeutet und wie ein Hund Sozialverhalten lernt. Wenn ein Hund in seinem sozialen Verhalten Störungen zeigt, liegt es sicherlich nicht daran, ob er an die Leine muß oder nicht. Es liegt immer am Menschen, der keine Ahnung von richtiger Hundeerziehung und Haltung hat.

Es ist eine extrem egoistische Aussage, pauschal von „Hundehassern“ zu sprechen, so wie man auch pauschal nicht von „bellenden Vierbeinern“ sprechen sollte. Aber auf die Idee zu kommen, daß es auch Menschen gibt, die schlichtweg Angst vor Hunden haben, kommen solche Hundehalter nicht. Auch diese Aussage zeigt wie oben, wie sehr doch viele Hundebesitzer auf das Wohl ihres Umfeldes achten, nämlich überhaupt nicht.

Aber anscheinend haben ja 99% aller Hundehalter auch ohne Hundeschule das perfekte Wissen, um ihre Vierbeiner zu erziehen und es scheint ja auch noch nie eine Hundeattacke gegeben zu haben. Auch hier können wir leider nur von Realitätsverlust sprechen. Wenn dem wirklich so wäre, stellt sich doch die Frage, warum über dieses Thema überhaupt so heftig diskutiert werden muß. Wir leben doch in einer perfekten Stadt, oder?

Lediglich ein Kommentar bleibt realistisch und sieht die Gefahren. Wie wären die Reaktionen all denjenigen, die hier so vehement gegen diese Verordnung wettern, wenn sie selbst Opfer einer Hundeangriffs werden würden? Seit der Hundeattacke auf uns ist ein entspanntes Spazierengehen kaum noch möglich.

Letztendlich wird aber doch alles beim alten bleiben, denn die Stadt Landau tat sich bereits in der Vergangenheit extrem schwer, die bereits bestehende Leinenpflicht in bebauten Gebieten zu kontrollieren. Wie soll dies dann erst außerhalb funktionieren? Verordnungen sind schön und gut, jedoch ist die Theorie auf dem Papier das Eine, deren Einhaltung und Kontrolle in der Praxis jedoch etwas vollkommen anderes. Und damit können die selbst ernannten "Hundeexperten", die keine Regeln kennen oder akzeptieren, weiterhin ihr "Fachwissen" in aller Öffentlichkeit zur Schau tragen, ohne daß es Konsquenzen nach sich ziehen wird.

Für eine konstruktive Diskussion stehen wir jederzeit gerne bereit.

04.02.2015

Kommentar:

In seiner Sitzung vom 03.02.2015 hat der Stadtrat Landau/Pfalz beschlossen, die Gefahrenabwehrverordnung unter anderem dahin gehend zu verändern bzw. zu erweiteren, daß ab dem 01.03.2015 auch eine Anleinpflicht für Hunde außerhalb bebauter Ortslagen, also auch in Weinbergen, gelten wird.

Hunde dürfen nur dann noch frei laufen, "wenn jederzeit so auf sie eingewirkt werden kann, daß eine Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgeschlossen ist".

Nun ja, diese Formulierung ist sehr dehnbar. Gerade diejenigen Hundehalter, die sowieso keine Ahnung von artgerechter Hundehaltung haben und meinen, sie haben die Weisheit mit Löffeln gefressen, genau diese Hundehalter werden dann wieder argumentieren, daß gerade sie ja ihren Hund voll im Griff haben und diese neue Regelung für sie nicht greift. Erste Reaktionen in Leserbriefen haben dies schon bestätigt.

Im Grundprinzip ist die Maßnahme der Stadt Landau/Pfalz und das, was sie bewirken soll, lobenswert und ein vollkommen richtiger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch bleibt abzuwarten, ob diese neue Verordnung auch richtig umgesetzt und vor allem auch konsequent kontrolliert wird, oder ob sie das Papier nicht wert ist, auf der sie geschrieben ist. Zweifel sind hier angebracht, da die Vergangenheit gezeigt hat, daß sich die Stadt Landau äußerst schwer tut, die eigenen Verordnungen auch richtig zu kontrollieren. Zu viele Hundehalter lachen nur über das zuständige Ordnungsamt und machen ihre eigenen Regeln, die mit der genannten "öffentlichen Sicherheit und Ordnung" nicht das Geringste mehr gemeinsam haben.

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