Startseite | Kontakt | Sitemap | Impressum

Zwangshaft für unbelehrbaren Hundehalter


Wenn sich ein Hundebesitzer beharrlich weigert, der Anleinpflicht in seiner Stadt oder Gemeinde nachzukommen, so kann neben einer Ordnungswidrigkeitsstrafe auch ein Zwangsgeld gegen ihn festgesetzt werden. Ist der Hundehalter trotzdem uneinsichtig und weigert sich weiterhin der Anleinpflicht nachzukommen, kann auch eine Ersatzzwangshaft gegen ihn angeordnet werden.

Solch eine Maßnahme gilt laut diesem Urteil als gerechtfertigt und nicht überzogen, da sich der Hundehalter allen Anordnungen der Gemeinde widersetzt hat.

(Oberverwaltungsgericht Koblenz, Az.: 11 B 12186/96)


All denjenigen Hundehaltern, die beharrlich die Anleinpflicht „boykottieren“ wollen, sei gesagt sein, wer unbedingt sein Ego befriedigen und sich über Vorschriften hinwegsetzen möchte, der sollte auch in Betracht ziehen, ein paar Tage Zeit in Haft zu verbringen, um über sein Handeln nachzudenken.

  (C) 2013-2024 der-macht-nichts.de / Wittauer - Alle Rechte vorbehalten